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Für Bestandshalter und Eigentümer

Die einzige Fläche Ihres Objekts, die keinen Ertrag bringt.

Wir überdachen Kundenparkplätze von Handelsimmobilien mit Photovoltaik und Ladeinfrastruktur. Aus einer Verkehrsfläche wird eine Ertragsfläche, ohne zusätzliche Versiegelung und ohne Eingriff in den laufenden Mietvertrag.

  • Zusätzlicher Cashflow neben der Miete

  • Keine zusätzliche Flächenversiegelung

  • Ein Ansprechpartner für Genehmigung, Bau und Betrieb

Die Ausgangslage

Der Parkplatz ist Betriebskosten, keine Ertragsfläche.

Bei einer Handelsimmobilie macht die Verkehrsfläche oft mehr als die Hälfte des Grundstücks aus. Sie verursacht Pflege, Instandhaltung, Winterdienst, Beleuchtung und Verkehrssicherungspflicht. In der Ertragsrechnung des Objekts steht sie auf keiner Seite.

Sie ist gleichzeitig die einzige Fläche des Objekts, deren Nutzung sich verändern lässt, ohne Mietfläche anzutasten und ohne einen Quadratmeter zusätzlich zu verbrauchen. Erschlossen, versiegelt, planungsrechtlich längst geklärt.

Was darüber entsteht, ist eine zweite Nutzungsebene auf derselben Fläche. Wem der Ertrag daraus zufällt, ist eine Frage des Modells und nicht der Technik.

Die Modelle

Drei Wege, das zu ändern.

Sie unterscheiden sich in Kapitaleinsatz, Ertrag und Bindung. Keiner ist der richtige, solange Haltedauer und Mietvertrag nicht auf dem Tisch liegen.

  1. Sie investieren, Ihr Mieter kauft den Strom

    Die Anlage gehört Ihnen und erzeugt einen zweiten Erlösstrom neben der Miete. Der Mieter zahlt weniger als beim Versorger und bindet sich stärker an den Standort.

  2. Sie stellen die Fläche, ein Dritter investiert

    Kein Kapitaleinsatz, dafür Pacht statt Ertrag. Sinnvoll, wenn das Objekt mittelfristig veräußert werden soll.

  3. Ihr Mieter investiert, Sie stimmen zu

    Kein Kapital, keine Erträge, dafür Aufwertung und Mieterbindung. Braucht saubere Regelungen zu Rückbau, Mieterwechsel und Objektverkauf. Genau die bereiten wir vor.

Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Haltedauer, Ihrer Kapitalallokation und der Restlaufzeit des Mietvertrags ab. Wir rechnen Ihnen alle drei durch.

Bewertung

Was das für die Bewertung bedeuten kann.

Die Investition liegt je Standort in der Größenordnung von 300.000 Euro, abhängig von Stellplatzzahl, Untergrund und Netzanschluss. Ihr steht ein zusätzlicher Netto-Cashflow aus Stromlieferung und Ladebetrieb gegenüber, dessen Höhe vom gewählten Modell, vom vereinbarten Strompreis und von der Abnahme Ihres Mieters abhängt.

Wird dieser Cashflow als nachhaltig erzielbar angesetzt und kapitalisiert, könnte sich daraus ein Wertbeitrag ergeben, der über der Investition liegt. Ob er das tut und in welcher Höhe, lässt sich hier nicht sagen.

Denn die Behandlung von Energieerträgen in der Bewertung fällt je nach Gutachter und Ansatz unterschiedlich aus: als nachhaltiger Ertrag, als befristeter Sonderertrag oder gar nicht. Wir nennen deshalb keine Multiplikatoren und keine Renditen. Wir liefern die Ertragsprognose und die technischen Unterlagen, damit Ihr Gutachter rechnen kann.

Berichtspflichten

Was sich dokumentieren lässt.

Eine energetische Ertüchtigung des Bestands, die ohne Neuversiegelung auskommt. Die bestehende Fläche wird doppelt genutzt, und das ist bei Parkflächen der Punkt, der zählt: Es kommt kein Boden hinzu.

Der Strom, den Ihr Mieter vor Ort abnimmt, wirkt auf seine Scope-2-Emissionen. Aus dem Monitoring kommen erzeugte Kilowattstunden, vermiedener Netzbezug und bereitgestellte Ladepunkte, aufbereitet und mit Zeitreihe.

Diese Unterlagen können Sie in Ihre Berichterstattung übernehmen. Die berichtsrechtliche Einordnung nimmt Ihr Wirtschaftsprüfer vor, nicht wir. Wir liefern die technischen Daten und die Nachweise, mehr sagen wir dazu nicht.

Anschlussvermietung

Der Posten, der bei Handelsimmobilien am meisten kostet.

Das größte Risiko im Bestand ist nicht die Instandhaltung, sondern der Auszug des Ankermieters. Was danach kommt, dauert, kostet Umbau und bringt selten dieselbe Miete.

Ein Standort mit eigener Erzeugung, Ladepunkten und überdachten Stellplätzen ist schwerer zu ersetzen als einer ohne. Wer Strom bezieht, den er anderswo nicht zu diesem Preis bekommt, verlängert eher, und er verhandelt anders.

Das ist kein Argument, das sich in eine Zahl fassen lässt, und wir tun auch nicht so. Es ist der Grund, warum Bestandshalter mit langem Horizont eher bei Modell A landen.

Der erste Schritt

Portfolio-Screening.

Sie geben uns Ihre Standortliste, Adresse genügt. Wir prüfen je Objekt Luftbild, Stellplatzzahl, Ausrichtung, Dachsituation und Netzgebiet.

Sie bekommen eine priorisierte Liste zurück: welche Objekte in Frage kommen, welche nicht, und bei den geeigneten eine Größenordnung für Anlagengröße und Investition. Das dauert ein bis zwei Wochen, je nach Zahl der Standorte.

Das ist ein definierter erster Schritt und keine Beauftragung. Es folgt daraus keine Verpflichtung, und wir stellen das Screening nicht in Rechnung.

Portfolio prüfen lassen →

Voraussetzungen

Was wir von Ihnen brauchen.

Vollständig, damit Sie es einmal lesen und nicht dreimal nachfragen müssen.

Die Vorfrage

Erst das Dach, dann der Parkplatz.

Ein Dachdeckermeister gehört zu unserem Team. Ist das Dach frei und trägt es, ist eine Anlage darauf die günstigere Lösung, und wir sagen Ihnen das.

Für Sie kommt ein Punkt dazu, den ein Betreiber nicht hat: Steht am Dach ohnehin eine Sanierung an, ändert das die Rechnung vollständig. Dann ist die Frage nicht Dach oder Parkplatz, sondern in welcher Reihenfolge und aus welchem Budget. Wir beurteilen beides in einem Termin.

Wann das Dach gewinnt →

Fünf Schritte

  1. 01

    Portfolio-Screening

    Sie geben uns Ihre Standortliste. Wir prüfen Luftbild, Stellplatzzahl, Ausrichtung, Dachsituation und Netzgebiet und melden zurück, welche Objekte in Frage kommen.

    ein bis zwei Wochen

  2. 02

    Standortprüfung vor Ort

    Zuerst das Dach, dann die Parkfläche. Baugrund, Untergrund, Netzanschlusspunkt und Entwässerung. Wir stellen sie nicht in Rechnung.

    zwei bis vier Wochen je Objekt

  3. 03

    Variantenrechnung

    Die drei Modelle je Standort, mit Kapitaleinsatz, laufendem Erlös und Bindungsdauer nebeneinander. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, welches Modell zu Ihrer Haltedauer passt.

    ein bis zwei Wochen

  4. 04

    Abstimmung mit Mieter und Bank

    Nebenabrede oder Stromliefervertrag mit dem Mieter, bei fremdfinanzierten Objekten die Zustimmung der Bank. Dieser Schritt hängt nicht an uns, deshalb steht hier keine feste Dauer.

    offen, meist vier bis acht Wochen

  5. 05

    Umsetzung

    Planung, Statik, Bauantrag, Bau und Abnahme. Der längste Posten ist die Baugenehmigung mit drei bis neun Monaten, und der hängt an der Bauaufsicht des jeweiligen Kreises.

    neun bis achtzehn Monate

Das System

Die fünf Bausteine, für Ihr Objekt gelesen.

  1. Standortprüfung

    Dach und Parkfläche in einem Termin. Ist am Dach ohnehin eine Sanierung fällig, ändert das die Rechnung vollständig, und das gehört vor jede Modellwahl.
  2. Deckungsrechnung

    Bei Ihnen die Variantenrechnung: Was die drei Modelle je Standort bedeuten, in Kapitaleinsatz, laufendem Erlös und Bindung. Wir rechnen alle drei durch, bevor Sie eines wählen.
  3. Finanzierung

    Wählen Sie Modell A, gilt dasselbe wie für den Betreiber: Wir bereiten die Unterlagen auf und bringen auf Wunsch eine unserer Partnerbanken mit. Bei Verpachtung oder Mieterinvestition entfällt der Baustein.
  4. Genehmigungspaket

    Bauantrag, Statik, Entwässerung, Anfahrschutz und Netzanschluss liegen bei uns. Sie unterschreiben als Bauherr, den Schriftwechsel führen wir.
  5. Ladebetrieb

    Ladepunkte, Abrechnung und Erlöse. Wer sie betreibt, hängt am gewählten Modell. Für den Standort sind sie das Merkmal, das ihn schwerer ersetzbar macht.

Das Parkertrag-Konzept im Überblick →

Häufige Fragen.

Wir halten das Objekt nur noch drei bis fünf Jahre. Lohnt sich das?

Dann ist Modell A meist nicht der richtige Weg. Sinnvoller ist die Verpachtung der Fläche oder eine Investition durch den Mieter. Beides wirkt sich auf den Objektwert aus, ohne dass Sie Kapital binden.

Wie wird das im Mietvertrag geregelt?

Über eine Nebenabrede oder einen eigenen Stromliefervertrag. Der Mietvertrag selbst bleibt unberührt. Eine Abnahmeverpflichtung des Mieters ist rechtlich nicht durchsetzbar, wir gewinnen ihn über den Preis.

Was passiert bei einem Mieterwechsel?

Der Nachfolger entscheidet selbst über die Stromabnahme. Nimmt er sie nicht, geht die Erzeugung ins Netz. Die Anlage bleibt in Ihrem Eigentum und ist für den Standort ein Argument, kein Hindernis.

Was passiert, wenn wir das Objekt verkaufen?

Die Anlage geht mit dem Objekt über. Verträge, Genehmigungen und Dokumentation liegen vollständig vor, sodass sie in der Due Diligence kein offener Punkt ist.

Wer haftet für den Bau und für Schäden an der Fläche?

Die ausführenden Fachbetriebe im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Zustand der Fläche und der Entwässerung werden vor Baubeginn dokumentiert.

Können wir mehrere Standorte gemeinsam umsetzen?

Das ist uns lieber als einzeln. Ein Rahmenvertrag, ein Standard, ein Ansprechpartner. Der Weg dorthin beginnt mit dem Portfolio-Screening.

Portfolio prüfen lassen

Standortliste genügt für den Anfang. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer Einschätzung, welche Objekte in Frage kommen.

Oder rufen Sie an: 04193 8709774

Da fehlt noch etwas. Anliegen, PLZ oder Ort, Name und Telefonnummer brauchen wir, sonst können wir uns nicht melden.

Sie haben E-Mail als Weg gewählt. Dann brauchen wir eine Adresse, an die wir schreiben können. Oder Sie stellen oben auf Rückruf um.

Das sah für uns nicht nach einem ausgefüllten Formular aus. Bitte senden Sie es noch einmal ab. Wenn es wieder nicht klappt, rufen Sie uns an.

Das hat gerade nicht funktioniert, und zwar bei uns, nicht bei Ihnen. Bitte versuchen Sie es noch einmal oder rufen Sie uns an.

Ihre Angaben gehen an uns und an den Fachbetrieb, der die Standortprüfung übernimmt. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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